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Glossar · Urheberrecht, Lizenzen und Verträge

Optionsrecht

Vertragsklausel, die dem Verlag ein Vorrecht auf das nächste Werk des Autors sichert.

Begriff erklärt

Was bedeutet Optionsrecht?

Das Optionsrecht ist eine vertragliche Vereinbarung im Verlagswesen, die einem Verlag das Vorrecht einräumt, ein künftiges Werk einer Autorin oder eines Autors vor allen anderen Verlagen zu prüfen und gegebenenfalls unter festgelegten Bedingungen zu übernehmen. Es sichert dem Verlag also einen Erstzugriff auf das nächste Buch, bevor es auf dem freien Markt angeboten werden darf.

Bedeutung und Einordnung

Das Optionsrecht gehört zum Bereich des Urheber- und Verlagsrechts und taucht meist als eigene Klausel in einem Verlagsvertrag auf. Der Gesetzgeber regelt es in Deutschland über Paragraf 40 des Verlagsgesetzes, der solche Abreden über künftige Werke ausdrücklich erlaubt, zugleich aber begrenzt. Eine Optionsklausel darf einen Autor nicht unbegrenzt binden, sonst wäre sie unwirksam. Für Verlage ist das Optionsrecht ein Mittel, eine erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen und in den Aufbau eines Namens zu investieren, ohne den Erfolg anschließend an die Konkurrenz zu verlieren.

Typische Bestandteile einer Optionsklausel

Eine saubere Optionsklausel benennt klar, worauf sich das Vorrecht erstreckt und wie lange es gilt. Damit Sie eine solche Regelung im eigenen Vertrag einordnen können, lohnt ein Blick auf die wiederkehrenden Elemente.

  • Gegenstand: meist das nächste Werk derselben Gattung, etwa der Folgeband einer Romanreihe oder das nächste Sachbuch zum gleichen Themenfeld.
  • Frist: ein Zeitfenster, innerhalb dessen sich der Verlag nach Vorlage des Manuskripts oder Exposés entscheiden muss.
  • Konditionen: die Bedingungen, zu denen das neue Werk übernommen wird, oft angelehnt an den ursprünglichen Vertrag.
  • Form der Vorlage: ob ein fertiges Manuskript, ein Exposé oder eine Leseprobe genügt.

Ein konkretes Beispiel

Eine Autorin veröffentlicht ihren ersten Roman bei einem mittelgroßen Verlag. Im Vertrag steht eine Optionsklausel, die dem Verlag das Vorrecht auf ihr nächstes belletristisches Werk sichert. Als das zweite Manuskript fertig ist, legt sie es zuerst diesem Verlag vor. Der Verlag hat nun beispielsweise drei Monate Zeit, ein Angebot zu machen. Lehnt er ab oder verstreicht die Frist, ist die Autorin frei und darf das Werk anderen Häusern anbieten. Nimmt der Verlag die Option wahr, kommt der Folgevertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande.

Bezug zum eigenen Buchprojekt

Wer ein Buch schreiben lässt und es selbst herausgibt, trifft auf das Optionsrecht vor allem dann, wenn später ein Verlag ins Spiel kommt. Bei einer im Auftrag verfassten Arbeit gilt zunächst, dass alle Rechte am fertigen Text bei Ihnen als Auftraggeberin oder Auftraggeber liegen. Eine spätere Verlagsoption betrifft dann Ihr Folgeprojekt, etwa den zweiten Band einer geplanten Romanreihe. Es lohnt sich, früh zu klären, welche Verwertungs- und Folgerechte Sie behalten möchten, damit eine Reihe planbar bleibt.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie eine Optionsklausel immer auf Frist und Reichweite. Eine faire Regelung nennt eine klare Entscheidungsfrist und beschränkt sich auf ein konkretes Folgewerk derselben Art. Vage Formulierungen wie ein Vorrecht auf alle künftigen Werke ohne zeitliche Grenze sollten Sie hinterfragen und im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Bei Buchvirtuosen behalten Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber von Beginn an die vollen Rechte an Ihrem Manuskript, was Ihnen jede spätere Entscheidung über Verlag, Selbstverlag oder eine Fortsetzung offen hält. Ob Sie ein einzelnes Werk oder eine ganze Reihe planen, unser Team begleitet Sie von der ersten Idee bis zum fertigen Text und erklärt Ihnen im persönlichen Gespräch verständlich, worauf es bei Verträgen und Folgerechten ankommt.

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