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Glossar · Urheberrecht, Lizenzen und Verträge

Vorschuss

Vorab gezahlte Verguetung, die später mit den Tantiemen des Autors verrechnet wird.

Begriff erklärt

Was bedeutet Vorschuss?

Ein Vorschuss ist eine im Verlagsvertrag vereinbarte Vorauszahlung, die ein Verlag einem Autor auf die künftig zu erwartenden Tantiemen leistet. Wirtschaftlich handelt es sich um einen Vorgriff auf die Honorare aus den späteren Buchverkäufen, der mit diesen Erlösen Stück für Stück verrechnet wird.

Bedeutung im Verlagswesen

Der Vorschuss erfüllt für beide Seiten eine wichtige Funktion. Für die Autorin oder den Autor sichert er ein Einkommen, während das Manuskript entsteht oder das Buch noch keine nennenswerten Verkäufe erzielt hat. Für den Verlag ist die Höhe des Vorschusses ein Signal, wie stark er an den kommerziellen Erfolg eines Titels glaubt. Bekannte Namen und Themen mit großem Marktpotenzial erzielen entsprechend höhere Summen, während Debüts oft mit überschaubaren Beträgen starten.

Der Vorschuss wird im Regelfall nicht zusätzlich zu den Tantiemen gezahlt. Er wird mit ihnen verrechnet. Erst wenn die Verkäufe die Vorschusssumme über die vereinbarte Beteiligung wieder eingespielt haben, fließen weitere Zahlungen an die Autorin oder den Autor.

Bestandteile und typische Merkmale

Ein Vorschuss wird im Vertrag klar umrissen. Wichtige Punkte sind dabei regelmäßig:

  • Höhe der Summe und ihre Berechnungsgrundlage, etwa eine geschätzte Erstauflage.
  • Auszahlungsstaffel, also der Zeitpunkt der einzelnen Raten, häufig bei Vertragsschluss, bei Manuskriptabgabe und bei Erscheinen des Buches.
  • Verrechnungsmodus mit den späteren Tantiemen, oft als prozentuale Beteiligung am Nettoladenpreis.
  • Rückzahlungsklauseln für den Fall, dass das Manuskript nicht oder nicht vertragsgemäß geliefert wird.

Ein gängiger Grundsatz lautet, dass ein Vorschuss bei verkaufsbedingtem Misserfolg nicht zurückgezahlt werden muss. Wird die Leistung dagegen gar nicht erbracht, sehen viele Verträge eine Rückforderung vor. Die konkrete Ausgestaltung steht und fällt mit dem einzelnen Vertrag.

Ein konkretes Beispiel

Eine Autorin erhält für ihren Roman einen Vorschuss von 6.000 Euro, ausgezahlt in drei Raten. Ihre Beteiligung liegt bei 10 Prozent des Nettoladenpreises, also 2 Euro je verkauftem Exemplar. Sie muss demnach 3.000 Exemplare verkaufen, bis der Vorschuss eingespielt ist. Verkauft das Buch weniger, behält sie den vollen Vorschuss und der Verlag trägt die Differenz. Verkauft es mehr, erhält sie ab dem 3.001. Exemplar zusätzliche Tantiemen.

Bezug zum eigenen Buchprojekt

Der Begriff stammt aus dem klassischen Verlagsgeschäft und betrifft Autorinnen und Autoren, die einen Titel bei einem Publikumsverlag unterbringen. Wer sein Werk im Selbstverlag herausbringt, erhält keinen Vorschuss, behält dafür aber die Rechte und einen deutlich höheren Anteil an jedem verkauften Buch. Beide Wege haben ihre Berechtigung, abhängig von Ihren Zielen und Ihrer Zielgruppe.

Beim Ghostwriting greift das Modell des Vorschusses nicht. Hier entsteht Ihr Manuskript gegen ein vereinbartes Honorar, und sämtliche Rechte am fertigen Text liegen vollständig bei Ihnen. Ob Sie das Buch anschließend einem Verlag anbieten und dort über einen Vorschuss verhandeln oder es selbst veröffentlichen, bleibt allein Ihre Entscheidung.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie bei einem Vorschussangebot stets die Verrechnungslogik und die Beteiligungssätze gemeinsam, nicht die Summe für sich allein. Ein hoher Vorschuss bei niedriger Tantieme kann sich über die Jahre weniger lohnen als ein moderater Vorschuss mit fairer Beteiligung. Lassen Sie sich die Auszahlungsraten und die Rückzahlungsbedingungen genau erläutern, bevor Sie unterschreiben.

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Ob Roman, Biografie oder Sachbuch, unser erfahrenes Team begleitet Sie von der ersten Idee bis zum fertigen Manuskript. Sie behalten alle Rechte und entscheiden frei über den Weg zur Veröffentlichung. Eine Übersicht weiterer Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar. Wenn Sie Ihr Vorhaben besprechen möchten, melden Sie sich gern über unser Kontaktformular.

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