VG Wort
Verwertungsgesellschaft, die gesetzliche Verguetungsansprueche von Autoren und Verlagen wahrnimmt und ausschuettet.
Was bedeutet VG Wort?
Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist eine in München ansässige Verwertungsgesellschaft, die im Auftrag von Autorinnen, Autoren und Verlagen gesetzliche Vergütungsansprüche wahrnimmt und die daraus erzielten Einnahmen an ihre Berechtigten ausschüttet. Sie sorgt dafür, dass Urheber Geld für Nutzungen erhalten, die sie selbst kaum einzeln abrechnen könnten, etwa das Kopieren oder Ausleihen ihrer Texte.
Bedeutung und Einordnung
Das deutsche Urheberrecht erlaubt bestimmte Nutzungen geschützter Werke, ohne dass jedes Mal eine Einzelerlaubnis nötig wäre, beispielsweise das private Kopieren oder das Ausleihen in Bibliotheken. Als Ausgleich dafür sieht das Gesetz eine pauschale Vergütung vor. Diese Beträge stammen aus Abgaben auf Kopierer, Drucker, Speichermedien sowie aus der Bibliothekstantieme. Eine einzelne Autorin könnte solche Ansprüche unmöglich gegenüber jedem Gerätehersteller geltend machen. Genau hier setzt die VG Wort an. Sie bündelt die Forderungen vieler Berechtigter, zieht die Gelder zentral ein und verteilt sie nach festen Regeln. Wer als Urheber teilhaben möchte, schließt einen Wahrnehmungsvertrag und meldet seine Werke an.
Wie die Ausschüttung funktioniert
Die VG Wort unterscheidet mehrere Bereiche, vor allem den Druckbereich (gedruckte Bücher und Beiträge) und den Online-Bereich für Texte im Internet. Für Bücher ist die Meldung über die sogenannte Bibliothekstantieme und über Sonderausschüttungen relevant. Maßgeblich sind dabei oft Faktoren wie der Umfang des Werks, die Auflage und die Art der Veröffentlichung. Wichtig zu wissen ist die Aufteilung zwischen den Beteiligten. Bei verlegten Büchern teilen sich in der Regel Urheber und Verlag die Ausschüttung nach einem festgelegten Schlüssel. Die Meldungen laufen über das Online-Portal T.O.M. der VG Wort, das jeder Wahrnehmungsberechtigte nutzt.
Ein konkretes Beispiel
Angenommen, eine Autorin veröffentlicht ihren Roman als gedrucktes Buch in einem Verlag. Damit sie an der jährlichen Ausschüttung teilnimmt, muss sie zunächst Mitglied beziehungsweise Wahrnehmungsberechtigte bei der VG Wort sein und ihr Werk fristgerecht melden. Steht das Buch in öffentlichen Bibliotheken zur Ausleihe bereit, fließen über die Bibliothekstantieme Beträge an die VG Wort, die anteilig an die Autorin und den Verlag ausgeschüttet werden. Die genaue Höhe schwankt von Jahr zu Jahr und hängt vom Gesamtaufkommen sowie von der Zahl der gemeldeten Werke ab. Verlässliche Einzelbeträge lassen sich vorab nicht seriös beziffern.
Bezug zum eigenen Buchprojekt
Für alle, die ein eigenes Buch planen oder es schreiben lassen, ist die VG Wort ein oft übersehener Baustein. Wer als Urheber im Impressum oder Vertrag genannt wird, behält in der Regel seine Vergütungsansprüche, selbst wenn die eigentliche Textarbeit von einer Agentur stammt. Bei einer Biografie oder einem Sachbuch bleiben Sie als auftraggebende Person der nach außen sichtbare Autor und damit Berechtigter. Dieser Punkt sollte schon bei der Vertragsgestaltung geklärt sein, damit später klar ist, wem die Meldung und die Ausschüttung zustehen.
Praxis-Tipp
Melden Sie sich frühzeitig bei der VG Wort an, idealerweise sobald ein Veröffentlichungstermin feststeht. Die Anmeldung ist kostenfrei, und die jährlichen Meldefristen sollten Sie im Blick behalten, weil verspätete Meldungen den Anspruch für das betreffende Jahr verfallen lassen können. Heben Sie ISBN, Erscheinungsjahr und Auflagendaten gut auf, denn diese Angaben brauchen Sie für jede Meldung. Schon wenige Minuten Aufwand pro Werk können sich über die Jahre zu einer spürbaren Zusatzeinnahme summieren.
Bei einem Buchprojekt mit unserer Agentur achten wir darauf, dass Ihre Rolle als Urheber von Anfang an sauber geregelt ist, sodass Ansprüche wie die der VG Wort bei Ihnen verbleiben. Wenn Sie wissen möchten, wie ein solches Projekt abläuft, finden Sie auf unserer Seite zum Ablauf einen Überblick, und über das Kontaktformular klären wir offene Fragen gern persönlich.
Verwandte Begriffe
Urheberpersönlichkeitsrecht
Recht des Autors auf Anerkennung der Urheberschaft und Schutz vor Entstellung seines Werkes.
Subsidiärrechte
Vom Verlag verwertete Zweitrechte wie Vorabdruck, Lizenzvergabe oder Auslandsrechte.
Lizenzausgabe
Auf Basis einer Lizenz erscheinende Buchausgabe, etwa als Taschenbuch oder Buchclubausgabe.
Optionsrecht
Vertragsklausel, die dem Verlag ein Vorrecht auf das nächste Werk des Autors sichert.
Lizenz
Erlaubnis, ein geschuetztes Werk unter festgelegten Bedingungen zu nutzen oder zu verbreiten.
Vorschuss
Vorab gezahlte Verguetung, die später mit den Tantiemen des Autors verrechnet wird.
Aus Begriffen wird Ihr Buch
Ob Roman, Sachbuch oder Biografie: Wir kennen das Handwerk und begleiten Ihr Buch von der ersten Idee bis zum fertigen Werk.