Ist Ghostwriting legal? Was beim Buch schreiben lassen erlaubt ist

BV Maria Lengemann 4 Min. Lesezeit

Wer ein Buch schreiben lassen möchte, stellt diese Frage fast immer zuerst. Die Antwort ist eindeutig. Ghostwriting für Bücher ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz vollkommen legal und seit Jahrzehnten gängige Praxis. Viele bekannte Sachbücher, Biografien und Romane entstehen mit professioneller Unterstützung, ohne dass dies einen rechtlichen Makel hätte.

Die kurze Antwort

Ein Ghostwriter schreibt einen Text, und der Auftraggeber erhält daran alle Rechte und darf ihn unter eigenem Namen veröffentlichen. Das ist rechtlich sauber, solange beide Seiten es so vereinbaren. Der Vorgang ähnelt jeder anderen Auftragsarbeit, bei der eine Fachkraft etwas für eine Kundin oder einen Kunden erstellt, etwa eine Agentur, die einen Werbetext verfasst, oder ein Architekturbüro, das einen Entwurf liefert.

Warum Ghostwriting rechtlich unproblematisch ist

Im Kern geht es um zwei Begriffe aus dem Urheberrecht. Das Urheberrecht selbst bleibt in Deutschland immer beim tatsächlichen Verfasser und ist nicht übertragbar. Übertragen werden die Nutzungsrechte, also das Recht, den Text zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verwerten.

Genau das regelt ein Ghostwriting-Vertrag. Der Autor räumt dem Auftraggeber die umfassenden Nutzungsrechte ein und verzichtet vertraglich auf seine Nennung. Damit darf der Auftraggeber als Autor des Buches auftreten, und der Ghostwriter tritt nach außen nicht in Erscheinung. Diese Konstruktion ist anerkannt und wird von Verlagen, Agenturen und Gerichten gleichermaßen akzeptiert.

Wo die Grenze verläuft

Ein verbreitetes Missverständnis vermischt zwei sehr unterschiedliche Dinge. Beim Buch ist Ghostwriting unbedenklich. Heikel wird es ausschließlich bei Prüfungsleistungen, also bei Doktorarbeiten, Bachelor- oder Masterarbeiten, die unter eigenem Namen und mit einer eidesstattlichen Versicherung eingereicht werden. Dort täuscht der Einreichende eine eigene Leistung vor, was Prüfungsordnungen verletzt.

Bücher sind keine Prüfungsleistung. Niemand versichert beim Erscheinen eines Romans oder Sachbuchs an Eides statt, jedes Wort allein geschrieben zu haben. Deshalb fällt das Buch-Ghostwriting nicht unter diese Problematik. Als seriöse Agentur nehmen wir ausschließlich Buchprojekte an und keine akademischen Arbeiten.

Was im Vertrag stehen sollte

Damit am Ende alles klar geregelt ist, gehören einige Punkte in jede Vereinbarung. Achten Sie auf diese Bausteine:

  • Übertragung der Nutzungsrechte auf Sie als Auftraggeber, umfassend und zeitlich unbegrenzt.
  • Verzicht auf Namensnennung durch den Autor, damit Sie als alleinige Urheberin oder alleiniger Urheber auftreten.
  • Geheimhaltungsvereinbarung, eine sogenannte NDA, die beide Seiten zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Fester Preis und klare Leistung, damit Umfang, Ablauf und Kosten von Anfang an feststehen.

Bei den Buchvirtuosen sind diese Punkte Standard. Sie behalten alle Rechte an Ihrem Buch, und unser Name taucht nirgends auf.

Wer gilt als Autor des Buches?

Nach außen sind Sie die Autorin oder der Autor. Sie stehen auf dem Cover, Sie halten die Rechte, Sie entscheiden über jede Zeile. Der Ghostwriter bleibt im Hintergrund und führt das Projekt später nicht einmal als Referenz auf, wenn Sie das nicht wünschen. Diese klare Rollenverteilung ist der Grund, warum Ghostwriting so verlässlich funktioniert.

Damit Ihr Buch wirklich nach Ihnen klingt, arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen. In Gesprächen und mit Rückmeldungen zu jedem Kapitel stellen wir sicher, dass Wortwahl und Ton zu Ihnen passen. So entsteht ein Text, den Sie mit gutem Gewissen als Ihren eigenen veröffentlichen.

Diskretion ist die Grundlage

Ein gutes Ghostwriting lebt von Vertrauen. Was Sie uns erzählen, bleibt zwischen uns, und auf Wunsch unterschreiben wir bereits vor dem ersten Gespräch eine Geheimhaltungsvereinbarung. Gerade bei einer Biografie oder einem persönlichen Sachbuch ist dieser Schutz entscheidend, weil oft sehr private Inhalte zur Sprache kommen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Garantien.

Fazit

Ghostwriting für Bücher ist legal, etabliert und für Sie ohne Risiko, solange die Rechte sauber übertragen werden und ein klarer Vertrag vorliegt. Sie liefern Ihre Geschichte oder Ihr Fachwissen, ein erfahrenes Team bringt es in Form, und am Ende halten Sie ein Buch in den Händen, das Ihren Namen trägt.

Wenn Sie Ihr eigenes Buch schreiben lassen möchten, klären wir alle Fragen rund um Rechte und Ablauf in einem kostenlosen Erstgespräch. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.

Maria Lengemann

Maria Lengemann

Maria Lengemann ist Ghostwriterin und Romanautorin (»Gib sie mir zurück«, »Perfect me«, »Sieh genau hin«). Mit mehr als 17 Jahren Schreiberfahrung und über 20 Millionen geschriebenen Wörtern weiß sie, was ein Buchprojekt braucht. Alle Beiträge im Buchvirtuosen-Blog schreibt sie selbst.

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